Grundsätzlich geht man heute davon aus, dass sich der Virus Covid 19 im Trinkwasser nicht halten kann. Trotzdem hat die Pandemie Auswirkungen auf die Trinkwasserqualität.
Seit einiger Zeit sind Hotels und Gaststätten wenig besucht oder gar geschlossen. Dadurch werden die Wasserleitungen nicht benutzt. Das führt wiederum zur Verkeimung der Wasserleitungen und Warmwasserspeicher.
Welche Nebenwirkungen hat Corona (Covid 19) in der Gastronomie?
Welche Maßnahmen müssen Hotels und Gastronomie für Trinkwasseranlagen treffen?
Nach den heute gültigen Gesetzen , Vorschriften und Regelwerken sind alle Anlagen für den bestimmungsgemäßen Betrieb vorgesehen. Das heißt im Klartext, dass in Hotels und Gaststätten die Wasserleitungen täglich benutzt werden. Ist das nicht der Fall, müssen die Leitungen und Geräte alle 3 Tage gespült werden. Nach 7 Tagen ohne Spülung sind die wasserführenden Anlagen außer Betrieb zu nehmen. Verantwortlich dafür ist der Betreiber.
Hotel geschlossen, was tun?
Wenn ein Hotel längere Zeit geschlossen ist und kein Wasserverbrauch erfolgt, muss der Hotelbetreiber nach 7 Tagen die Wasserversorgung abstellen. Das heißt alle Leitungen und Geräte entleeren. Bei der Wiederinbetriebnahme müssen alle wasserführenden Anlagen gespült werden. Es ist dann auch notwendig eine Beprobung bzw. Wasseruntersuchung zu veranlassen. Das macht in der Regel ein zugelassener (akkreditierter) Probennehmer. Hier muss speziell eine Untersuchung auf Keime ( Legionellen, Enterokokken, Coliforme Keime usw.) durchgeführt werden.
Im Zweifel können sie einen Sachverständigen um Rat fragen.
Welcher Hotelbetreiber möchte wegen Erkrankung oder Tod seiner Gäste vor Gericht landen?